Kinder- und Jugendarbeit Bedarfsgerecht fördern!

Die AG Jugendarbeit fordert im nächsten Jahr Förderung auf Basis des einstimmig beschlossenen Jugendförderplans 2021

Die zweite Vertragsversion ist bei den freien Trägern der Jugendarbeit in Jena nun per Post eingetroffen und diesmal wurden ihnen, trotz des fachlich bestätigten Jugendförderplans 2021, nur Mittel auf Basis des Haushaltplans 2020 zugesprochen.

Dabei sind die tatsächlichen Bedarfe der Jugendarbeit in einem mehrmonatigen Prozess in diesem Jahr bereits erhoben und fachlich mit der Verwaltung abgestimmt worden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist der einstimmig bestätigte Jugendförderplan 2021. Bei ihm handelt es sich um die Fortschreibung des Jugendförderplans der Vorjahre mit finanzieller Untersetzung auf Basis der strukturerhaltenen Bedarfe der Träger. In der Aushandlung des neuen Plans war die weitere Arbeitsfähigkeit der Träger trotz der bevorstehenden schwierigen Haushaltsjahre, immer das zentrale Anliegen der Stadt und des Jugendhilfeausschuss.

Die AG Jugendarbeit ist irritiert über die Entscheidung der Stadt, die neue Version der Übergangsverträge zu versenden, ohne die Rechtsprüfung abzuwarten. Es ist nämlich noch nicht geklärt, ob nicht der fachlich einstimmig bestätigte Jugendförderplan 2021 die Grundlage für diese Verträge sein müsste.

Die im Jugendförderplan enthaltene Personalkostenerhöhung für 2021 wird zudem durch das Land gegenfinanziert. Daher müssen die tariflich bedingt steigendenden Personalkosten auch Bemessungsgrundlage für die Stadt sein. Das ist mit den Mitteln des Haushaltsplans 2020 nicht möglich, da dieser nur die Kosten des 2016er Tarifs + 2,5% berücksichtigt.

Die AG Jugendarbeit erwartet eine dritte Vertragsversion, in denen der Jugendförderplan 2021 die Grundlage für die Finanzierung der Jugendarbeit 2021 ist. Wir müssen unseren erhöhten Mietkosten, gestiegenen Verwaltungskosten, gestiegenen Sachkosten und faire Löhne für unsere Fachkräfte bezahlen können. Alles andere schädigt die Jenaer Landschaft der Jugendarbeit nachhaltig, die gerade in Zeiten von Covid-19 eher gestärkt werden müsste.

Hintergrund:

11.11.2020 – Die OTZ veröffentlicht den Artikel Jena Vereine sollen Handlungsfähig bleiben. In diesem Artikel legt unser Oberbürgermeister Thomas Nitzsche die aktuelle finanzielle Lage der Stadt da, berichtet von dem notwendig zu erarbeitenden Haushaltssicherungskonzept und den daraus resultierenden Finanzierungsstopp in der Haushaltslosenzeit für freiwillige Leistungen der Kommune. Viele Vereine hörten an dieser Stelle das erste Mal von diesen Vorgängen und was dies für sie bedeutet.

Die freiwilligen Leistungen sollen – laut Landesverwaltungsamt – um mindestens die Hälfte eingekürzt (von 8% auf 4%) werden. Jenaer Vereine sollen mittels Übergangsverträge die Möglichkeit bekommen, weiter handlungsfähig bleiben und 75% ihrer Mittel aus dem Vorjahr bekommen, bis es einen neuen Haushalt der Stadt Jena gibt. Genügend Zeit Verträge zu kündigen und sich auf eine mögliche Kürzung vorzubereiten. Die Jugendarbeit wird bis dahin Seitens der Stadt und (anscheinend) vom Landesverwaltungsamt mit zu den freiwilligen Leistungen gezählt.

Beim Tagesordnungspunkt 3 „Verfahrensweise bei Zuschüssen nach Allgemeiner Zuschussrichtlinie während vorläufiger Haushaltsführung 2021“ der Jugendhilfeausschuss Sitzung vom 18.11.2020 sind nun auch die Vorlagen fürs Anschreiben an die Vereine, Berichtsvoralge für die Ausschüsse und die Vorlage der Vereinbarung für Vereine öffentlich zugänglich.

Die AG Jugendarbeit trifft und berät sich über die Sachlage. Beim Durcharbeiten der Vorlagen wird schnell deutlich, dass die dargestellte Sachlage für die Jugendarbeit rechtlich nicht zutrifft und es keine Grundlage und keine Notwendigkeit für eine 75%-Regelung bei Trägern der Jugendhilfe gibt. Die AG Jugendarbeit meldet sich beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, um sich ihr rechtliches Verständnis noch einmal bestätigen zu lassen.

18.11.2020 – Die Jugendhilfeausschuss Sitzung findet statt. Der Dezernent Eberhard Hertzsch führt in den Tagesordnungspunkt 3 ein. Er erklärt noch einmal den Hintergrund zu den Vereinbarungen für die Vereine. Es wird ein Haushaltsdefizit von 14 bis 15 Millionen im Jahr 2021 geben, in den kommenden Jahren rechnet die Stadt mit einem Defizit von 20 bis 22 Millionen. Damit die Stadt nicht insolvent geht, muss sie einem Haushaltssicherungskonzept zustimmen. Im Haushaltssicherungsverfahren dürfen allerdings keine Gelder ausgegeben werden, die nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune zählen oder zu denen die Stadt verpflichtet ist. Daher sollen Verträge noch im Jahr 2020 geschlossen werden, die der Stadt ermöglichen, zumindest Teile der Gelder an die Vereine weiterzugeben.

Martin Berger und Andreas Herzog leiten noch mit weiteren Details den Tagesordnungspunkt ein. Dabei gehen Sie darauf ein, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport noch einmal das Landesverwaltungsamt darauf hingewiesen hat, dass die Jugendhilfe eine Pflichtaufgabe der Kommune ist und es keine rechtliche Notwendigkeit und Grundlage für eine 75%-Prozentregelung für die Jugendhilfe gibt. Mit dieser Information trat das Landesverwaltungsamt an die Stadt Jena, die daraufhin neue Verträge für die Jugendhilfe aufgesetzt hat. In diesen wird ihnen 100% von den Mitteln des Vorjahres (2020) für 2021 zugesprochen.

In der Debatte zur Vorlage verwies Katharina König Preuss noch einmal auf den bereits beschlossenen Jugendförderplan 2021. Da dieser im Sozialgesetzbuch VIII seine Rechtsgrundlage hat, sollte auf Seiten der Verwaltung überprüft werden, inwieweit der beschlossene Jugendförderplan 2021 nicht auch für die neuen Verträge als Grundlage der Förderung gelten muss.

Martin Berger entgegnet darauf, dass ein Stadtratsbeschluss keine Rechtsgrundlage liefert, wenn es aber eine Rechtsgrundlage für die Förderung nach dem Jugendförderplan 2021 gibt, wird man prüfen und auch danach handeln.

Jonathan Schweizer verweist mit dem Hinweis auf die gesuchte Rechtsgrundlage aufs Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz §16 Förderung der Jugend, dem Rechtsgutachte „Struktur und Finanzierung von Organisationen, die Rahmen der Jugendarbeit tätig sind“ vom Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags 4.3. Förderung und dem Rechtsgutachten „Jugendverbände sind zu fördern“ von Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Prof. Dr. Christian Bernzen und Melanie Kößler. Neben der klaren Formulierung im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz §16 sagen auch beide Rechtsgutachten eindeutig, dass sich eine Rechtsgrundlage zur Förderung nach Bedarfen bereits aus dem Sozialgesetzbuch VIII ableiten lässt.

20.11.2020 – Die OTZ berichtet über die erste rechtliche Korrektur und spricht mit Ines Morgenstern, die die Bemühungen der Verwaltung lobt. Zudem freut Sie sich, dass die ewige Debatte über freiwillige Leistung und Pflichtaufgabe ein Ende gefunden hat. Es ist eindeutig: Jugendförderung keine freiwillige Leistung. Im Artikel wird bereits davon gesprochen, dass die Verbände und Vereine des Jugendförderplans 2021 weiter nach dem Ansatz des Haushaltsplanes 2020 zu 100 Prozent bezuschusst werden. Zur Prüfung der Rechtsgrundlage zum einstimmig beschlossenen Jugendförderplan 2021, der die gesteigerten laufenden Kosten der Verbände und Vereine des Jugendförderplans berücksichtigt, ist kein Satz zu finden. Herr Hertzsch bemerkt nur zum Schluss, dass bei tarifvertraglichen steigenden Personalkosten 2021 der künftige Haushaltsplan sogar „noch glattgezogen werden“ muss.

 24.11.2020 – Die ersten Verträge der Stadt in neuer Version kommen bei den freien Trägern der Jugendhilfe an. In den Übergangsverträgen wird den Trägerm 100% ihrer Mittel des Vorjahres (2020) zugesichert. Bei den freien Trägern sind die gestiegenen tarifvertraglichen Personalkosten nicht berücksichtigt. Die kosten berechnen sich weiterhin auf dem 2017er Tarif + 2,5%. Es ist zudem immer noch unbekannt, ob bereits eine rechtliche Prüfung zum Rechtsbestand gab oder noch noch durchgeführt wird. Die Verträge müssen bis zum 11.12.2020 bei der Stadt eingetroffen sein. Die Zeit wird knapp.

02.12.2020 – Die OTZ druckt Teile der oben gegeben Stellungnahme der AG Jugendarbeit ab.

Bis heute gibt es noch keine Rückmeldung oder Reaktion Seitens der Stadt.

Die Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten der Corona Pandemie

Von Prof´in Dr. Bettina Hünersdorf und Michael Janowitz

Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg, Institut für Pädagogik, Arbeitsbereich Sozialpädagogik/Sozialarbeit

Abstract von Johan Kittel für die AG Jugendarbeit Jena

Ziel dieser Stellungnahme von Hünersdorf und Janowitz ist sowohl die wissenschaftliche Verortung der Kinder- und Jugendarbeit als auch die Einschätzung des politischen Geschehens im Zuge der Corona Pandemie samt Auswirkungen auf Zielgruppen und Freie Träger. Der öffentliche Jugendhilfeträger, kommunale Verwaltungsvertreter*innen sowie sämtliche in der Kinder und Jugendarbeit agierenden Freien
Träger fühlen sich von dieser Stellungnahme an gesprochen.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung für die Kommunen. Wenn sie nicht bedarfsgerecht gewährleistet wird, verschärfen sich Problemlagen von Kinder und Jugendlichen, welche dann in kostenaufwendigeren Jugendhilfemaßnahmen, wie Hilfen zur Erziehung, bearbeitet werden müssen. Diese belasten den kommunalen Haushalt langfristig und intensiver als präventive Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Gerade in Krisenzeiten und so auch während der Corona Pandemie, sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verlässliche und unersetzbare Unterstützungsangebote. Sie halten Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und deren Familien, engagieren sich in neuen Kommunikationsfeldern und stehen ihren Adressat*innen stets beratend zur Seite. Über innovative Methoden der digitalen Jugendarbeit bringen sie auch zu belastenden Lockdown Zeiten Kinder und Jugendliche zusammen und stützen langfristige Beziehungen und Freundschaften.

Im Laufe der Corona Pandemie 2020 sind jedoch politische Maßnahmen (Lockdowns , kommunale Verfügungen etc.) ergriffen worden, die die Rechte der Kinder und Jugendlichen vernachlässigen und die professionelle Freie Träger Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit irritiert und verunsichert haben. So sind weder Kinder und Jugendliche noch die Freien Träger der Kinder und Jugendarbeit in politische Entscheidungsprozesse einbezogen worden, was politischen Verfügungen weniger Verständnis folgen lässt und einer nachhaltigen gesellschaftlichen Demokratiebildung konträr gegenübersteht.

Die Stellungnahme beschreibt Zustände, durch welche Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe, non formale Bildungschancen und soziale Kontakte verwehrt geblieben sind. Zu den fehlenden Chancen
kommen Risiken wie psychosoziale Zusatzbelastungen durch Home Schooling, Abhängigkeiten und finanzielle Existenzängste von Familien. Die zur Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Freien Träger erfahren durch die Diskussion um Sparmaßnahmen eine finanzielle Verunsicherung, die bis hin zu einer drohenden Zahlungs unfähigkeit reicht und prekärer Beschäftigungsverhältnisse sowie Schwierigkeiten bei der mittel-/langfristigen Personalbindung und entwicklung nach sich zieht.

Jugendarbeit in Zeiten von Corona

Auch wenn unsere Einrichtungen und Angebote nur eingeschränkt stattfinden können, sind wir für Jugendliche da. Nachfolgend sind alle Einrichtungen mit Kontaktdaten einzusehen. Aktuelle Öffnungszeiten und weitergehende Informationen zu den Angeboten finden Sie auf den Webseiten der Einrichtungen.

Jugendzentren

Jugendzentrum Treffpunkt

03641/331146
0174 60/16 255
jz-treffpunkt@jena.de
Jugendzentrum Treffpunkt

JuMäX Jena e.V.
Fachstelle Mädchen*- und Jungen*arbeit

03641/443967
team@jumaex-jena.de
Mädchen*-Zeiten auf ZOOM
Mo 15–16 Uhr/ Do 14–15 Uhr
JuMäX Jena

Abenteuerspielplatz

03641/9280748
abenteuerspielplatz.jena@gmail.com
Abenteuerspielplatz Jena
Aktionskästen am Abenteuerspielplatz und Montessorischule

JG Stadtmitte

03641/444367 | Mo-Fr 12-20 Uhr
info@jg-stadtmitte.de
JG Stadtmitte Jena
jgstadtmitte
Jitsi Di ab 19.30 Uhr | Jitsi-Café
Streetwork patrick@jg-stadtmitte.de

Jugendzentrum Hugo

0152 27377462 | Mo–Fr 12–14 Uhr
hugo@awo-mittewest-thueringen.de
lets_hugo
Jugendzentrum Hugo
jzhugo | Gaming, Kreatives, Talk-Runden
https://discord.gg/nKRyvKH

Freizeitladen Winzerla

03641/357517 | Mo–Fr 10–15 Uhr
01525/7520377
http://www.freizeitladen.com
info@freizeitladen.de
freizeitladen_winzerla | live 14–15 Uhr
Freizeitladen Winzerla

Kinder- und Jugendzentrum
KLEX

03641/635090 | Mo–Fr 10–16 Uhr
0159/01618961
http://www.klex-jena.de | Neuigkeiten
klexjena | Videoclips
Klex Jena | Mitmachaktionen

Jugendzentrum Eastside

0151/56877658
jzeastside
Jugendzentrum Eastside
https://discord.gg/HMQaDUR

Jugendzentrum polaris

03641/796655 Mo–Fr 12–16 Uhr
polaris@drudel11.de
Jugendbildungszentrum polaris
https://discord.gg/VkxFgab

Streetwork

Streetwork Lobeda

0173/ 3892471
0176/65085756
sophie.babies@jena.de
streetwork_lobeda
Mo–Fr 10–16 Uhr

Streetwork Stadtmitte/West

03641/9285470 | 10–16 Uhr
0176/31341817
strassensozialarbeit@drudel11.de
Streetwork Stadtmitte
streetwork_jenacity

Streetwork Winzerla

0173/5739191 | Mo–Fr 10–17 Uhr
0152/56790330
streetwork-winzerla@jena.de
streetworkwinzerla

Fanprojekt

03641/478590 | 0173/3970701
kontakt@fanprojekt-jena.de
@FanprojektJ
Fan-Projekt Jena
täglicher Filmtipp: #matzesflimmerkiste

Sportjugend

03641/394612
u.neumann@ssb-jena.de
SSBJena

Jugendverbandsarbeit

Demokratischer Jugendring Jena e.V.

03641/375800 | Mo-Fr 10-15 Uhr
info@jugendring-jena.de
djr_Jena
Jugendring-jena.de

Informationen zum Jugendförderplan 2016

Finanzielle Jugendförderplanung 2016Der Stadtrat hat im Rahmen seiner Haushaltsplanung für 2016 eine Kürzung der Jugendarbeit beschlossen. Diese stellt sich momentan so dar, dass von dem aktuellen kommunalen Zuschuss in Höhe von 1,9 Mio Euro ca. 350.000 Euro (18%) eingespart werden sollen. Eine anstehende Erhöhung des Budgets für Kinder- und Jugendarbeit infolge von längst ausstehender Bezahlung aller Mitarbeiter_innen der freien Träger nach Tarif wurde dabei von vornherein ignoriert und erhöht somit die prozentuale Kürzung der Jugendarbeit auf rund 26%.

Wie kam es zu den Kürzungen?

Diese Kürzungen wurden aufgrund eines entsprechenden Vorschlages der Verwaltungsspitze von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dafür wurde von ihnen der einstimmige Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 26.11.14 ebenso missachtet wie die bundesweit gängige und gesetzlich vorgeschriebene Praxis, dass in der Kinder- und Jugendarbeit erst die Bedarfe erfasst werden und dann deren Finanzierung geplant wird. Auch alternative Vorschläge zur Haushaltskonsilidierung anderer Stadtratsfraktionen wurden ignoriert. Das Vorgehen der Verwaltungsspitze und der sie tragenden Stadtratsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen stellt auch einen bisher nicht vorstellbaren, dreisten Bruch der eigenen Wahlversprechen dar. Alle drei hatten eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit als Grundlage ihres Handelns versprochen. Diese Kürzungen wurden nicht beschlossen, weil die Zahl der Kinder und Jugendlichen stark abnimmt. Auch nicht, weil die Kinder und Jugendlichen die Einrichtungen der Jugendarbeit nicht mehr wollen. Und auch nicht, weil die Einrichtungen keine qualifizierte Arbeit leisten. Die einzige Begründung liegt in der Konsolidierung des Jenaer Stadthaushaltes durch eine pauschale prozentuale Kürzung in den Fachbereichen der Stadt.

Was spricht dagegen?

Die regelmäßigen Prognosen zur Jenaer Bevölkerungsentwicklung zeigen seit langer Zeit, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen weiter steigen wird. Die Ergebnisse der Jugendstudie weisen nachdrücklich darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen Jenas auch einen steigenden Bedarf an einer qualitativ guten außerschulischen Kinder- und Jugendsozialarbeit haben. Die Qualitätsberichte der Kinder- und Jugendeinrichtungen in freier Trägerschaft zeigen zudem, dass sie in der Lage sind, diese Bedarfe zu decken. Eine Kürzung in der geplanten Höhe wird jedoch die gewachsene Kinder- und Jugendsozialarbeit in Jena insgesamt in ihrer Existenz gefährden .

Deshalb fordern wir, die AG Jugendarbeit:

Die Kürzungen in der Kinder- und Jugendarbeit rückgängig zu machen und zu einer sachgerechten Planung zurückzukehren!